Urteil: Unternehmen muss für Kurierfahrer Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Nach jahrelangem Streit um eine Scheinselbstständigkeit eines Berliner Kurierfahrers muss ein Transportunternehmen für diesen Sozialabgaben leisten. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Das Gericht sei von einer abhängigen Beschäftigung des Mannes ausgegangen.
Zwar habe der Kurierfahrer ein Gewerbe angemeldet und die Fahrten mit seinem eigenen Auto ausgeführt. In der Praxis habe der Mann jedoch wenig Freiräume besessen und auch keine eigenen Mitarbeiter gehabt.
Die Transportaufträge habe er über ein Funksystem übermittelt bekommen. Das Unternehmen muss nun die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für die Jahre 2016 und 2017 nachzahlen.