Urteil Scheinselbstständigkeit – Chefdirigent (freier Mitarbeiter)
Zur Frage der Sozialversicherungspflicht eines Chefdirigenten hat das Sozialgericht Dresden entschieden (Urteil vom 17.05.2016, – S 47 KR 789/12 -), dass die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird. Der Chefdirigent sei in seinen künstlerischen Entscheidungen frei und unterliege keinem Weisungsrecht über Ort, Zeit und Art der Tätigkeit.