Urteil zur Scheinselbstständigkeit – Bundestag musste 3,5 Millionen Euro nachzahlen
Der Deutsche Bundestag hat jahrelang für mehr als 100 Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit und beim Besucherdienst keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und sie damit quasi als Scheinselbständige beschäftigt. Die Bundestagsverwaltung musste deshalb bislang fast 3,5 Millionen Euro an Sozialbeiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nachzahlen.
Nach den Erkenntnissen der Prüfer hätte der Bundestag sowohl die Besucherführer im Reichstagsgebäude genauso wie Besucherbetreuer und mobile Arbeitskräfte, die etwa bei Messen und Wanderausstellungen über die Arbeit des Parlaments informieren, nicht als Freiberufler sondern als Angestellte beschäftigen müssen. Bislang bekannt war, dass der Bundestag deshalb für die Jahre 2006 bis 2010 knapp 2,5 Millionen Euro an Sozialbeiträgen nachzahlen musste.
Eine weitere Million wurde nach Angaben des Bundestags für etwa 60 Mitarbeiter in der mobilen Öffentlichkeitsarbeit für den Zeitraum 2010 bis 2013 fällig. Diesen Bescheid bekam der Bundestag nach eigenen Angaben Anfang 2017.
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