Sozialversicherungpflicht Gesellschafter – Geschäftsführer
Es gibt Konstellationen, in denen Gesellschafter und Geschäftsführer keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies ist ein beliebter Status, weil er die Sozialabgaben verringert bzw. keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu leisten sind.
Doch nicht in allen Fällen wurde die Situation korrekt bewertet. Es gibt sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer, die zwar keine Sozialabgaben abführen, es gemäß den Sozialgesetzen jedoch müssten. Solch eine Situation ist riskant, da sie unangenehme Konsequenzen haben kann. Es droht die rückwirkend Zahlung der Sozialabgaben und damit eine hohe finanzielle Belastung.
Die Aussicht auf Sozialversicherungsfreiheit ist verlockend. Deshalb gibt es zahlreiche Gesellschafter und Geschäftsführer, die die Bewertung des Status nicht so genau nehmen oder die Situation zu ihrem eigenen Vorteil bewerten. Zugegeben, die Thematik ist komplex, weshalb einige Personen meinen, einen gewissen Auslegungsspielraum zu sehen oder sie schlichtweg Fehler machen. Damit dies nicht geschieht, ist eine genaue Bewertung unverzichtbar.
Im Fokus der Bewertung stehen vorrangig zwei Aspekte. Zunächst die Weisungsbefugnis. Es steht die Frage im Raum, mit welcher Macht ein Geschäftsführer eigene Entscheidungen treffen und durchsetzen kann. Bei einem Gesellschafter stellt sich die Frage, wie groß seine Weisungsunabhängigkeit ist. Letztere könnte so stark sein, dass sein Wort stärker als das Wort des Geschäftsführers wiegt. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist letztlich die Höhe des Geschäftsanteils.
Damit wäre der zweite Aspekt genannt. Sollte jemand Fremdgeschäftsführer sein, d.h. keine Anteile an der Gesellschaft halten, so besteht ein abhängiges und damit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sozialversicherungsfreiheit ist im Regelfall gegeben, sofern ein Gesellschafter oder Geschäftsführer 50 Prozent oder mehr Anteile hält. Im Zweifelsfall kann das Statusfeststellungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung den Sachverhalt zuverlässig klären.
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