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Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Obligatorische Antragsverfahren für geschäftsführende Gesellschafter (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV) soll den Parteien Rechtssicherheit darüber geben, ob die zu prüfende Person selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.

Das Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter-Geschäftsführer wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Geschäftsführer können strafrechtlich verfolgt werden, wenn Unternehmen diese Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig entrichten oder der Erhebungsstelle unrichtige oder unvollständige Angaben machen (§ 14 StGB, § 266a StGB).

Darüber hinaus kann die Einzugsstelle (Krankenkasse) auch eine Zivilklage gegen den Geschäftsführer erheben (Grundlage: Schadenersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB). Ob der Geschäftsführer in diesem Fall haftbar gemacht werden sollte, hängt jedoch vom sogenannten „bedingten Vorsatz“ ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu einen Leitsatz formuliert (Urteil vom 18.12.2012, Az: IIZR 220/10).

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Die allgemeine Problematik für Gesellschafter/Geschäftsführer einer UG oder GmbH

Die höchstrichterliche Rechtssprechung hat festgelegt, dass das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen keinen Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Das bedeutet, dass viele Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge entrichten, später jedoch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Noch schwerwiegender ist die Problematik der Geschäftsführer, die sozialversicherungsfrei angemeldet wurden, bei einer Betriebsprüfung Sozialversicherungspflicht festgestellt wurde. Hier kommt es oft zu Nachzahlungen in 6-stelliger Höhe.

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Die Gründe

Da sich die Rechtssprechung in den letzten Jahren rasant gewandelt hat, ist es sehr wichtig, vor der nächsten Betriebsprüfung die Verträge der betroffenen Geschäftsführer im Bereich der Sozialversicherung zu analysieren und auf Rechtssicherheit zu prüfen. Es kann zu hohen Nachforderungen kommen, sollte dies nicht erfolgen.

Nach aktueller Auffassung des Bundessozialgerichts unterliegen Stimmbindungsabreden, Prokura, Treuhandverträge, eingeschränkte Sperrminorität etc. einer sorgfältigen Prüfung.

Die erste Hürde ist eine rechtzeitige und verbindliche Feststellung des Sozialversicherungsstatus. Diese kann je nach Wunsch des Gesellschafters/Geschäftsführers zu einer Sozialversicherungspflicht- oder Freiheit führen.

Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation durch unsere Experten, um möglichen Probleme bei einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung vorzubeugen.

Vor einer Betriebsprüfung handeln und unangenehme Folgen zum Thema Sozialversicherungspflicht vorbeugen
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Handeln Sie VOR einer Betriebsprüfung

Nach einer Betriebsprüfung ist es häufig zu spät. Unsere Experten können Sie vor hohen Nachzahlungen schützen oder Ihre Sozialversicherungsfreiheit absichern.

Unser Angebot an Sie

Wir prüfen gemeinsam mit unseren Partnern, den Rechtsanwälten und Gutachtern der jura ratio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin, den Status der/des Geschäftsführer/s. Sollte die Einstufung nicht korrekt sein oder möchten Sie eine Änderung des Status erreichen, unterbreiten wir Ihnen völlig unverbindlich ein Angebot. Gemeinsam werden wir einen bestandskräftigen Bescheid über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erwirken.

Sollte die Betriebsprüfung bereits angekündigt sein, begleiten wir Sie und Ihren Steuerberater gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk.

  • Prüfung durch Rechtsanwälte und Gutachter
  • kostenlose Ersteinschätzung, ob Handlungsbedarf besteht
  • Unterstützung bei einer verbindlichen Statusfeststellung
  • Sicherheit vor hohen Strafzahlungen

Die häufigsten Fragen zum Thema Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter/Geschäftsführer

Hier finden Sie die häufgsten Fragen und Antworten

Was ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund?

Was sind Säumniszuschläge?

Gibt es eine Art Vertrauensschutz bei der Betriebsprüfung?

Was ist eine Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung?

Dürfen Steuerberater das Statusfeststellungsverfahren begleiten?

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

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