Scheinselbstständigkeit vermeiden: So tappen Sie garantiert nicht in die Falle!
Immer wieder kommt es vor, Selbständige und Unternehmen externes Personal beschäftigen möchte. Wer externes Personal beschäftigt, geht jedoch das Risiko ein, eine Scheinselbstständigkeit zu unterstützen. Da Scheinselbstständigkeit in Deutschland als eine Form der Schwarzarbeit gilt, sollte man versuchen, eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Als Unternehmer ist es jedoch sehr schwierig zu sehen, ob externes Personal selbstständig oder scheinselbstständig arbeitet. Wir verraten Ihnen nützliche Tipps, wie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden können.
Scheinselbstständigkeit vermeiden: Wer arbeitet scheinselbstständig?
Obwohl ein freier Dienstleister sich als selbstständig bezeichnen und ein Gewerbe anmelden kann, bedeutet das noch lange nicht, dass er bei einem Auftrag selbstständig arbeitet. Demnach sollte man die Selbstständigkeit in einem gemeinsamen Projekt betrachten. Ein Selbstständiger darf nämlich niemals komplett abhängig von seinem Auftraggeber sein.
Deutlich wird eine Scheinselbstständigkeit erst, wenn sich eine persönliche Abhängigkeit feststellen lässt. Folgende Kriterien sollten Sie vermeiden, damit Sie nicht als scheinselbstständig gelten:
- Arbeitszeiten, die vom Auftraggeber festgelegt werden
- Urlaubsanspruch
- Feste Prozessintegration
- Pflichten zum Reporting
- Über 80 Prozent des Umsatzes stammt von einem Auftraggeber
- Kein Unternehmensauftritt
- Dreicksverhältnisse
- Weiche Kriterien bei Rechnungen
Scheinselbstständigkeit vermeiden: Die wichtigen Kriterien der Scheinselbstständigkeit
Ein Scheinselbstständiger hat sich beim Finanzamt als freiberuflich angekündigt oder ein Gewerbe angemeldet. Allerdings erfüllt er auch Kriterien eines Angestelltenverhältnisses. Demnach gibt es einige Kriterien, wie man eine Scheinselbstständigkeit vermeiden kann. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind Sie ein Scheinselbstständiger, wenn Sie folgende Fragen bejahen können:
Haben Sie ein eigenes Büro? Haben Sie eigene Mitarbeiter? Haben Sie einen eigenen Internetauftritt? Arbeiten Sie grundsätzlich nur mit einem Arbeitgeber zusammen (=Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit)? Müssen Sie festgelegte Arbeitszeiten einhalten? Müssen Sie Ihre Aufträge an einem bestimmten Ort erledigen? Müssen Sie Nebentätigkeiten für Ihre Auftraggeber genehmigen lassen? Besitzen Sie einen vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch? Unterstehen Sie einer uneingeschränkten Berichts- und Weisungspflicht? Schreiben Sie Rechnungen für Ihren Auftraggeber, arbeiten aber für eine Dritten?
Wenn Sie einige diese Fragen mit einem einfachen Ja beantworten können, dann liegt womöglich eine Scheinselbstständigkeit vor.
Tipps, wie Auftragnehmer eine Scheinselbstständigkeit vermeiden können
Wollen Sie eine Scheinselbstständigkeit vermeiden, ist es wichtig, dass Sie ein eigenes Büro haben. Internet, prof. Briepapier, etc. setzten die Behörden voraus, um als Selbständiger anerkannt zu werden. Sind Sie gerade aus einem Angestelltenverhältnis gekommen und arbeiten Sie als Selbstständiger wieder für Ihren alten Arbeitgeber, sollten Sie ebenfalls sehr vorsichtig sein. Wer eine Scheinselbstständigkeit vermeiden möchte, der sollte außerdem seine eigenen Arbeitsräume nutzen. Sollten Sie mal ein paar Tage vor Ort arbeiten, ist das jedoch noch lange kein Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit. Wichtig ist nur, dass Sie den Arbeitsplatz bei Ihrem Auftraggeber nicht regelmäßig aufsuchen.
Wer eine Scheinselbstständigkeit vermeiden möchte, der darf sich nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers integrieren. Das bedeutet vor allem, dass Sie mit Ihrem eigenen Equipment arbeiten und sich nicht in die Urlaubsplanung einschließen lassen sollten. Ebenso sollten vom Auftraggeber festgelegte Arbeitszeiten nicht berücksichtigt werden.
Um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, müssen Sie außerdem die Weiterbildungsangebote durch Ihren Auftraggeber ablehnen. Wer sich eigene Visitenkarten besorgt und somit Werbung für sich selbst macht, kann ebenfalls dafür sorgen, dass man nicht als scheinselbstständig eingestuft wird. Wer außerdem eine eigene Webseite erstellt, zeigt so, dass man als eigene Marke auf der Suche nach neuen Auftraggebern ist.
Bei jedem Auftraggeber sollten Sie klarstellen, dass Sie das unternehmerische Risiko tragen. Eine Berufshaftpflicht kann Sie zum Beispiel absichern, wenn ein Auftrag mal nicht so gelaufen ist, wie Sie es sich gewünscht haben und finanzielle Schäden entstanden sind.
Scheinselbstständigkeit vermeiden: Tipps für Auftraggeber
Damit Unternehmen auf der sicheren Seite sind, sollten Sie, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, einen Vertrag mit dem Selbstständigen abschließen. Allerdings können Unternehmen noch weitere Vorkehrungen treffen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Demnach sollten Auftraggeber immer einen Dienstvertrag mit dem Auftragnehmer abschließen.
Hierbei kommt es auf jede Einzelheit der Formulierung an. Keinesfalls sollten Verträge aus dem Internet verwendet werden. Diese können die Betriebsprüfer und unterstellen oftmals schon, dass es sich hier nicht um echte Selbständige handelt, da viele Scheinselbständige die gleichen Verträge benutzen. Hier ist der Rat der Experten gefragt.
Wer eine Scheinselbstständigkeit vermeiden will, der sollte dafür sorgen, dass der Auftragnehmer nicht in den Betrieb eingegliedert wird. Der Auftragnehmer darf in dem Betrieb also keinen eigenen Schreibtisch haben. Außerdem sollte der Auftragnehmer nicht die Firmen-Mailadresse des Auftraggebers nutzen.
Scheinselbstständigkeit vermeiden: Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit
Wer sich keine Gedanken darüber macht, wie man eine Scheinselbstständigkeit vermeiden kann, muss mit den Konsequenzen rechnen. Sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer können die Folgen gravierend sein. Nicht selten führt eine Scheinselbstständigkeit nämlich zu einer hohen finanziellen Belastung in Form von Nachzahlungen.
Die Konsequenzen werden hauptsächlich von dem Auftraggeber getragen. Dieser muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge inklusive Zinsen und Lohnsteuer zahlen. Zudem entfällt für den Auftraggeber die Berechtigung zur Vorsteuer.
In einigen Fällen droht sogar eine Anklage wegen Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie machen sich auch als Auftragnehmer keine Gedanken darüber, wie man eine Scheinselbstständigkeit vermeiden kann? Keine gute Idee. Eine Konsequenz ist, dass der Auftragnehmer seinen Status als Selbständiger verliert. War er bisher privat krankenversichert wird er durch die Scheinselbständigkeit gesetzlich versichert. Er hat aber über Jahre Beiträge zur PKV gezahlt. Diese können nicht mehr erstattet werde. Der Scheinselbständige hat also doppelt Prämien gezahlt, erhält aber nur von einer Kasse Leistungen.
Fazit: Auch in der heutigen Zeit können Selbständige und Unternehmen mit Freelancern zusammenarbeiten, wenn alles vertraglich sauber geregelt wird und anschließend über ein sog. Statusverfahren der Vertrauensschutz erwirkt wird. Hier agiert die Firma clearing solutions mit Ihren Netzwerk von spezialisierten Anwälten und dem EU-zertifizierten Gutachter Dr. Hartmut Paul seit Jahren und verschafft die Firmen Rechtssicherheit in Bezug auf die Scheinselbständigkeit.