Scheinselbstständigkeit – Strafen und andere Folgen
Eine Scheinselbstständigkeit kann hohe Strafen mit sich bringen. In Deutschland ist es keine Seltenheit, dass eine Selbstständigkeit unter eine sogenannte Scheinselbstständigkeit fällt. Arbeitsrechtliche Bestimmungen werden bei einer Scheinselbstständigkeit umgangen. Der Schutz der Arbeitnehmer wird somit nicht gewährleistet.
Während in einigen Fällen reines Nichtwissen zu einer Scheinselbstständigkeit führt, unterstellen die Behörden (Zoll, Deutsche Rentenversicherung und Finanzamt) Vorsatz oder sogar groben Vorsatz. Hier drohen für die Auftraggeber immer hohe Strafen.
Wir erklären Ihnen, welche Strafen bei Vorsatz auf eine Scheinselbstständigkeit folgen können.
Scheinselbstständigkeit Strafen bei Fahrlässigkeit
Eine Scheinselbstständigkeit kann hohe Strafen mit sich bringen, wenn die Deutsche Rentenversicherung, der Zoll oder das Finanzamt davon erfährt. Letztendlich wurden für ihn keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, da dieser aus deren Sicht fälschlicherweise als Scheinselbständiger und nicht als Arbeitnehmer geführt wurde. Nicht selten steht nach der Nachzahlung sogar das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens auf dem Spiel.
Um sich vor einer Scheinselbstständigkeit zu schützen, müssen Unternehmen die Vertragsverhältnisse genau prüfen. Viele Unternehmen greifen auf einen professionellen Ansprechpartner zurück, denn die Prüfung der Scheinselbstständigkeit ist häufig eine Wissenschaft für sich. Mit einer Überprüfung durch auf dieses komplexe Themengebiet spezialisierte Rechtsanwälte sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Scheinselbstständigkeit Strafen bei Vorsätzlichkeit
Beruht die Scheinselbstständigkeit auf Vorsatz, können sind die Folgen der Scheinselbstständigkeit noch schlimmer und kann im Gefängnis enden. Die durch das Finanzamt und Deutsche Rentenversicherung festgestellten Bußgelder können in diesem drastisch erhöht werden. Hier fallen dann noch einmal Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent im Monat, das sind über 12 Prozent jährlich. Doch die Strafen sind mit der Bezahlung eines Bußgeldes noch lange nicht erledigt. Auch die Staatsanwaltschaft wird häufig von den Behörden informiert. Diese prüft, ob der Auftraggeber wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Strafgesetzbuch – StGB) angeklagt werden kann. Daneben kann der Arbeitgeber dafür bestraft werden, dass er keine Arbeitgeberbeiträge abgeführt hat.
Der Auftraggeber, der nach der Prüfung zum Arbeitgeber geworden ist, muss in jedem Fall mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitsstrafe ist ebenfalls möglich.
Der Gesetzgeber hat hier im § 266a StGB festgelegt, dass der Arbeitgeber, der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In Bezug auf die Scheinselbstständigkeit gibt es für den Arbeitnehmer keine Strafen. Nach § 28e Abs. 1 (Sozialgesetzbuch IV) muss allein der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Ein Rückgriffs Recht auf den Scheinselbständigen (Arbeitnehmer) besteht nicht.
Scheinselbstständigkeit Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit umfassen nicht nur eine hohe Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung mit Säumniszuschlägen sowie eine Hochrechnung des Nettohonorars auf einen Bruttolohn, sondern auch eine Geldbuße, Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Beitragsnachforderungen sind bei einer Scheinselbstständigkeit sichere Strafen. Bis zu fünf Jahre rückwirkend können die Beiträge zur Sozialversicherung angefordert werden.
Bei Vorsätzlichkeit kann der Zeitraum sogar bis zu 30 Jahre betragen. Hinzu kommen Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent pro Monat. Die Scheinselbstständigkeit Strafen werden noch mal deutlich erhöht, wenn es sich um Schwarzarbeit handelt. In diesem Fall kommt es zu einer Hochrechnung des Netto-Honorars auf den Bruttolohn.
In der Regel schaltet die Deutsche Rentenversicherung oder der Betriebsprüfer die Staatsanwaltschaft nicht ein. Wird die Prüfung vom Zoll übernommen, wurde die Staatsanwaltschaft bereits hinzugezogen oder kommt noch dazu. Sind außerdem zahlreiche Beschäftigte betroffen, drohen hohe Strafen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Laut § 266a StGB bringt das Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Sozialversicherungsbeiträgen eine Strafe mit sich.
Scheinselbstständigkeit Strafen durch das Finanzamt
Das Finanzamt oder auch die Steuerfahndung werden informiert, wenn der Zoll ein Unternehmen auf Scheinselbstständigkeit überprüft. Die als Vorsteuer abgesetzte Umsatzsteuer wird bei der Scheinselbstständigkeit abgeführt. Aus diesem Grund muss diese nach Aufdecken wieder zurückgezahlt werden.
Außerdem muss eine Nachzahlung der Lohnsteuer vorgenommen werden. Nicht selten kommt sogar eine Steuerverkürzung oder eine Strafbarkeit als Steuerhinterziehung in Betracht. Da die Ermittlungen in diesem Fall bereits aufgenommen wurden, kommt eine Selbstanzeige nicht mehr infrage. Eine Scheinselbstständigkeit kann hohe Strafen durch das Finanzamt nach sich ziehen.
Scheinselbstständigkeit Strafen für Arbeitnehmer
Scheinselbstständigkeit Strafen für Arbeitnehmer gibt es in der Regel nicht. Der Arbeitgeber ist nämlich dafür verantwortlich, den Selbstständigen als Arbeitnehmer anzustellen. Arbeitet der Arbeitnehmer jedoch mit dem Arbeitgeber zusammen, kann auch dieser sich strafbar machen, wenn er vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur Leistungen bezogen hat.
Schließlich kooperieren beide Parteien, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Wurden in diesem Fall Falschangaben getätigt, können diese Aussagen als Leistungsbetrug zu einer Strafe führen. Da sich einige Selbstständige für eine private Krankenkasse entschieden haben, ist es nach den Strafen äußerst schwierig, die Beiträge weiterhin zu zahlen. Sie denken, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist? Lassen Sie sich von der clearing solutions GmbH beraten, um die Chancen auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse zu ermitteln.
Wichtige Fragen zum Theme Scheinselbstständigkeit Strafen
Welche Strafe droht bei einer Scheinselbstständigkeit?
Eine Scheinselbstständigkeit kann hohe Strafen mit sich bringen. Neben Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge kann eine Scheinselbstständigkeit auch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was droht Ihnen, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde?
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen neben Nachzahlungen hohe Säumniszuschläge. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung sitzen bleibt.
Wer prüft die Scheinselbstständigkeit?
Die Scheinselbstständigkeit wird den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Finanzamt sowie von den Beamten des Zolls geprüft.
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