Überprüfung und Nachforderung von Sozialbeiträgen bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
Hinweise zu Sozialbeiträgen bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
Seit dem wegweisenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. September 2019 (Az. B 12 R 25/18 R) ist das Risiko für Nachforderungen von Sozialbeiträgen bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH erheblich gestiegen. Das Urteil verlangt, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei jeder Betriebsprüfung den Status von Gesellschafter-Geschäftsführern oder mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH überprüft. Diese Regelung wird seit dem 1. Januar 2022 konsequent umgesetzt, was häufig zu erheblichen Nachforderungen von Sozialbeiträgen führt.
Ein weiteres bedeutendes Urteil des BSG vom 20. Februar 2024 (Az. B 12 KR 3/22 R) hat den Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Beschäftigter bestätigt und die vorherigen Entscheidungen der unteren Instanzen aufgehoben.
Entscheidende Faktoren laut BSG
Laut dem Urteil hatte der Kläger nach seiner Abberufung als Geschäftsführer keine entscheidende Rechtsmacht mehr innerhalb der Gesellschaft. Das Handelsregister alleine genügt nicht, um eine abhängige Beschäftigung auszuschließen.
Wichtige Hinweise für Gesellschafter-Geschäftsführer
Das BSG hat erneut eine bedeutende Entscheidung für das Sozialrecht getroffen. Zuvor richteten sich die Sozialgerichte bei der Bewertung des Status von Gesellschafter-Geschäftsführern ausschließlich nach den im Handelsregister eingetragenen Fakten. Im betreffenden Fall hatten die Gesellschafter die Abberufung des Geschäftsführers beschlossen, die jedoch erst Monate später im Handelsregister eingetragen wurde. Sozialgericht und Landessozialgericht hatten bis dahin eine fortbestehende Selbständigkeit bestätigt.
Das BSG widersprach dieser Ansicht und entschied, dass allein das Datum des Gesellschafterbeschlusses maßgeblich ist, nicht die Eintragung im Handelsregister.
Handlungsempfehlungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Es ist ratsam, dass alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ihren sozialrechtlichen Status überprüfen lassen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV erst nach einer fachkundigen Bewertung eingeleitet werden.
Die Unterstützung durch spezialisierte Anwälte für Sozialversicherungsrecht wird dringend empfohlen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, die besten Schritte für Ihre individuelle Situation zu planen. Haben Sie Fragen zum Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer? Dann kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem großen Netzwerk von Anwälten, Gutachtern und Betriebsprüfern.