Scheinselbständigkeit prüfen – das ist zu beachten
Alle Unternehmen, die nicht nur mit eigenen Angestellten arbeiten, sondern auch Aufträge an Honorarkräfte, freie Mitarbeiter, Kleinunternehmer und andere selbstständige Dienstleister vergeben, laufen Gefahr, rückwirkend von der Deutschen Rentenversicherung als „Arbeitgeber“ dieser vermeintlich Selbstständigen eingestuft zu werden.
Schutz bietet nur das sog. Statusfeststellungsverfahren nach § 7A SGB IV. Hier kann der Auftraggeber überprüfen lassen, ob der Freelancer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.
Experteneinschätzung Dr. Hartmut Paul, EU-zertifizierter Gutachter Sozialversicherungsrecht: „Eine Statusfeststellung sollte nur mit vorheriger Beratung durchgeführt werden, weil das Verfahren viele Fallstricke enthält.
Die Konsequenz neben möglichen Strafverfolgungen ist die Nachzahlung von Arbeitgeber- sowie auch Arbeitnehmeranteilen zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Sogar Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent pro Monat können verhängt werden.
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