PKV Wechsel für Angestellte
Als freiwillig versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nicht den vollen Beitragssatz selbst tragen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich. Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also ...
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die ...
Für die Berechnung der Ersparnis bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung haben wir für Sie einen Sparrechner entwickelt. Hier können Sie Ihre Ersparnis ausrechnen
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird. Für den Anteil des ...
Ja, das können Sie. Gerne können Sie sich vorab informieren, welche gesetzliche Krankenkasse für Sie das passendste Leistungsspektrum anbietet.
Wir arbeiten in einem Netzwerk aus Experten des Sozialversicherungsrechts, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen. Unsere fallbearbeitenden Rechtsanwälte beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, aktuelle Rechtsprechung, ...
Nein, Sie müssen keine Fristen beachten. Ein Rechtsanwalt erklärt Ihnen alle Schritte und Vorgehensweisen und achtet selbstverständlich auch auf die einzuhaltenden Fristen oder Termine.