Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur GKV?
Als freiwillig versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nicht den vollen Beitragssatz selbst tragen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich. Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen Sie selbst. Selbständige zahlen den gesamten Beitrag selbst.