Wie hoch wird mein Beitrag in der GKV sein?
Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen 14,6 Prozent ihres Bruttolohnes an die Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen erheben außerdem einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser beläuft sich in der Regel auf 0,5 % bis 1,0%.
Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Für 2020 gilt: Wer mehr als 4.687,50 Euro im Monat beziehungsweise 56.250 Euro im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV.
Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkasse inkl. des individuellen Zusatzbeitrags.
Auch hier hat der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Für 2020 gilt: Wer mehr als 4.687,50 Euro im Monat beziehungsweise 56.250 Euro im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab.
Rentner zahlen 7,3 Prozent Ihrer Rente an die gesetzliche Krankenversicherung (KVdR). Rentner, die nicht Mitglied in der KVdR sind, zahlen ebenfalls 7,3 Prozent. Allerdings nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auch auf weitere Einkommensarten, wie Mieteinnahmen etc.
Auch für Rentner sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.
Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für über 23-jährige Kinderlose 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen.