Was ist eine Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung?
Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung erfolgen alle 4 Jahre. Dabei prüft die Deutsche Rentenversicherung gemäß §28p SGB IV (Sozialgesetzbuch IV), ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen.
Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung gegenüber den Arbeitgebern. Dabei ist seit langem anerkannt, dass die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung allein Stichproben beinhalten und keine vollständige Aussagen zur ordnungsgemäßen Beitragsabführung aller im Betrieb tätigen Personen treffen (BSG, Urt. v. 30.10.2013 – B 12 AL 2/11).