Was ist die KVDR?
Die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (sogenannte Vorversicherungszeit). Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind. Dabei ist es egal, ob Sie Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied waren. Bei Hinterbliebenenrenten kann die Vorversicherungszeit auch durch den Verstorbenen erfüllt werden.