Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021
Das Bundeskabinett hat die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2021 beschlossen.
Das Kabinett hat am 14.10.2020 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2021 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2019 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2021 im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.290 EUR/Monat (2020: 3.185 EUR/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.115 EUR/Monat (2020: 3.010 EUR/Monat).
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 7.100 EUR/Monat (2020: 6.900 EUR/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.700 EUR/Monat (2020: 6.450 EUR/Monat).
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 64.350 EUR (2020: 62.550 EUR). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2021 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 58.050 EUR jährlich (2020: 56.250 EUR) bzw. 4.837,50 EUR monatlich (2020: 4.687,50 EUR).
Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 (auf Basis des Referentenentwurfs):
West
Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung
7.100 EUR
85.200 EUR
6.700 EUR
80.400 EUR
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung
8.700 EUR
104.400 EUR
8.250 EUR
99.000 EUR
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung
7.100 EUR
85.200 EUR
6.700 EUR
80.400 EUR
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung
5.362,50 EUR
64.350 EUR
5.362,50 EUR
64.350 EUR
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung
4.837,50 EUR
58.050 EUR
4.837,50 EUR
58.050 EUR
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
3.290 EUR*
39.480 EUR*
3.115 EUR
37.380 EUR
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung
41.541 EUR
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.