Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Bezugsgröße 2022
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) bleibt unverändert bei
- 4.837,50 Euro monatlich beziehungsweise
- 58.050 Euro jährlich.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht nach Ost und West getrennt, sondern gelten bundeseinheitlich.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV)
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West
Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung (RV) und in der Arbeitslosenversicherung (AV) wird für 2022 gesenkt und beträgt
- 7.050 Euro monatlich und
- 84.600 Euro jährlich.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie
- 8.650 Euro monatlich beziehungsweise
- 103.800 Euro jährlich.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Ost
In den neuen Bundesländern wird die Beitragsbemessungsgrenze RV und AV Ost hingegen angehoben und beträgt
- 6.750 Euro monatlich beziehungsweise
- 81.000 Euro jährlich.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung Ost sind es
- 8.350 Euro monatlich und
- 100.200 Euro jährlich.
Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bleibt im Jahr 2022 unverändert bei 64.350 Euro.
Bezugsgröße 2022
Die Bezugsgröße wird im Jahr 2022 nur in den neuen Bundesländern angepasst. Dabei ist zu beachten: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- (KV) und Pflegeversicherung (PV) bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur Bedeutung für die Renten- (RV), Arbeitslosen- (AV) und Unfallversicherung (UV).
Bezugsgröße West –
Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Unfallversicherung (UV)
Für den Rechtskreis West gilt 2022 der unveränderte Wert von
- 290 Euro monatlich beziehungsweise
- 480 Euro jährlich.
Bezugsgröße Ost –
Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Unfallversicherung (UV)
Für den Rechtskreis Ost gilt 2022 der Wert von
- 150 Euro monatlich beziehungsweise
- 800 Euro jährlich.
Durchschnittsentgelt
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird gesenkt: Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38.901 Euro.