Aktuelle Informationen zur Corona-Krise
Wie werden Sie als gesetzlich Versicherter behandelt?
Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in der Corona-Krise medizinisch genauso gut versorgt werden, wie als Mitglied der privaten Krankenversicherung. Sollte eine Notwendigkeit oder ein Verdacht bestehen, werden sowohl der Test auf das Coronavirus als auch alle folgenden Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bei der Frage nach einer Kostenübernahme einer möglichen Corona-Impfung für gesetzlich krankenversicherte gibt es bisher folgende Informationen:
Eine Impfkostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt, wenn die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert Koch Instituts (RKI) eine Empfehlung ausspricht. Diese Empfehlung führt zu einer Aufnahme der Impfkostenübernahme in den Leistungskatalog der GKV’s. Laut Robert Koch Institut wird diese Empfehlung derzeit erarbeitet, sodass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine mögliche Corona-Impfung übernehmen würden.
Die Situation bei der clearing solutions GmbH
Allen Mitarbeitern geht es gut und es gibt keine Einschränkungen in der Bearbeitung unserer Fälle. Wir haben uns als Unternehmen vor mehreren Wochen schon dazu entschieden dezentral im Homeoffice zu arbeiten.
Die Situation bei den Krankenkassen
Laut unseren Informationen gibt es bei den Krankenkassen so gut wie keine Einschränkungen. Die Kassen haben auf die Krise reagiert und haben mittlerweile sogar hilfreiche digitale Services veröffentlich. Die Bearbeitung kann sich aber unter Umständen minimal verzögern.
Ändert die Kurzarbeit etwas an Ihrem Versicherungsstatus?
Sollten Sie bei längerem Bezug von Kurzarbeitergeld unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen, haben Sie dadurch keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist als vorübergehende Maßnahme angelegt ist und wird für das Versicherungspflichtgrenze relevanten Einkommen nicht berücksichtigt. Sie werden weiterhin einem regulären Einkommen unterstellt. Das Kurzarbeitergeld berührt den Versicherungsstatus nicht.
Während der Krise in die Gesetzliche wechseln. Ist das möglich?
Ja, das ist möglich! Prüfen Sie einfach Ihre Wechselmöglichkeiten kostenlos in unserem Formular.