Ab 01.01.2023 – Neues Krankmeldeverfahren
Ab dem 01.01.2023 erhalten Beschäftigte bei einer Krankmeldung keinen „gelben Schein“ mehr. Ab 2023 wird es ein digitales Krankmeldeverfahren geben, das die bisherige Papierform ersetzen soll. Dieses digitale Verfahren wird es den Arbeitgebern ermöglichen, die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter schneller und effizienter zu verarbeiten. Es wird auch eine bessere Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglichen, da die Krankmeldung direkt an den Arbeitgeber übermittelt werden können. Dadurch kann der Arbeitgeber schneller auf die Krankmeldung reagieren und den Beschäftigten schneller unterstützen.